Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstalter)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstalter)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kunden) der Bartsch & Ziski GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Bartsch, Michaelisstr. 19, 99084 Erfurt, HRB 522225 eingetragen im Handelsregister des AG Jena. *
Stand 01.12.2024
I. Leistungsbeschreibung (Eventkalender/Ticketvermittlung), Anwendbarkeit
(1) Die Bartsch & Ziski GmbH betreibt die App/Plattform „thuGO“ (nachfolgend insgesamt „thuGO“). Dort wird ein innovativer Event-Kalender (Abs. 2) zur Verfügung gestellt, auf dem sich die Kunden über Veranstaltungen insbesondere in ihrer Region informieren können und zudem die Möglichkeit haben, für diese Veranstaltungen Tickets zu kaufen (Abs. 3). Veranstalter wiederum haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen in den Event-Kalender einzustellen, darüber zu informieren und Tickets an Kunden zu verkaufen.
(2) „thuGO“ beschränkt seine Leistungen im Rahmen der Inhalte des Event-Kalenders allein auf das zur Verfügung stellen der Plattform, um Veranstalter und Kunden dort zusammenzubringen. Auf die Inserate und Inhalte der Veranstalter, deren Aktualität, die Korrektheit der zeitlichen Angaben, der Kapazitäten und der Durchführbarkeit der Veranstaltung hat „thuGO“ keinen Einfluss und ist mit den dazu gehörigen Informationen auch nicht betraut. Es obliegt den Veranstaltern und auch den Kunden selbst, die Richtigkeit und Aktualität der Angaben stets zu überprüfen.
(3) „thuGO“ ist selbst nicht Veranstalter der angebotenen bzw. inserierten Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen externen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die „thuGO“ vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ausschließlich als Vermittlerin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde „thuGO“ mit der bloßen Abwicklung des Kartenkaufes.
(4) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass im Event-Kalender Veranstaltungen inseriert werden, bei denen der Ticketkauf durch die Benutzung eines Affiliate-Links direkt zwischen Veranstalter und Kunden stattfindet. Hierzu wird in der Regel eine Weiterleitung direkt auf eine Homepage oder ein Kaufportal des Veranstalters stattfinden.
(5) Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend der Vermittlung von Tickets, Gutscheinen oder ähnlichen Käufen und Dienstleistungen gelten im Verhältnis zu „thuGO“ ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Möglicherweise gelten für die rechtlichen Beziehungen des Veranstalters zum Kunden und auch im Verhältnis zwischen dem Zahlungsdiensteabwickler (stripe) (Abschnitt III.) und dem Kunden eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(6) Veranstalter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB oder auch öffentliche Einrichtungen, Institutionen, Vereine, Städte und Gemeinden, die die Plattform für Informationen rund um die dort inserierten Veranstaltungen und den Verkauf von Tickets nutzen möchten. Abzugrenzen hiervon sind die Kunden, für die gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.
II. Nutzung des Event-Kalenders, Inserierung von Veranstaltung
(1) Veranstalter haben die Möglichkeit, durch Aufruf der entsprechenden vorgesehenen Schaltflächen und Links, Veranstaltungen in den Event-Kalender einzustellen. Die dort eingestellten Informationen müssen hinsichtlich der notwendigen Informationen (Ort, Kapazitäten, Zeit, Preise) umfänglich eingestellt werden. „thuGO“ hat keine Pflicht die Einstellungen in den Event-Kalender aufzunehmen, sondern behält sich eine Auswahl hinsichtlich der Qualität der Veranstaltungen jederzeit vor.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Angaben zur jeweiligen Veranstaltung stets vollständig, korrekt und aktuell zu veröffentlichen. Er hat die Informationen unverzüglich zu aktualisieren, soweit sich Änderungen hinsichtlich der Veranstaltung (Inhalt, Zeit, Ort, Kapazitäten, etc.) ergeben. „thuGO“ hat keine Pflicht diese Angaben zu überprüfen oder anzupassen. Für den Inhalt der Inserate ist allein der Veranstalter verantwortlich. Die Leistung von „thuGO“ beschränkt sich auf das Bereitstellen und Unterhalten der Plattform/der App. Veranstalter haben dabei keinen Anspruch auf eine priorisierte Darstellung der Veranstaltungen. Sobald die Veranstaltung durchgeführt wurde, kann „thuGO“ diese ohne weitere Vorankündigung aus dem Event-Kalender löschen.
(3) Der Veranstalter verpflichtet sich weiterhin dazu, die Inserate sachlich und informativ zu halten und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Sollte „thuGO“ unsachliche und rechtswidrige Inhalte bei den Inseraten feststellen, kann sie, eine Löschung des Inserats veranlassen. Dies gilt insbesondere für rassistische, beleidigende, sexistische oder gewaltverherrlichende Veröffentlichen.
(4) Durch die Einstellungen von Veranstaltungen in den Event-Kalender und entsprechender Inserate (insbesondere durch die Verwendung von Bezeichnungen, Namen, Wort- und Bildmarken, Urheber- oder sonstiger Rechte) erklärt der Veranstalter inhaltlich hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen zu verletzen.
(5) „thuGO“ behält sich ausdrücklich vor, den Event-Kalender und die Ansicht der dort veröffentlichten Inserate zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf technische und/oder personelle Kapazitätsgrenzen, Server oder bei der Durchführung technischer Maßnahmen bzw. Wartungsarbeiten erforderlich ist.
(6) Die bloße Veröffentlichung von Veranstaltungen im Event-Kalender durch den Veranstalter ist kostenlos. „thuGO“ erhält ausschließlich im Rahmen des Ticketkaufs eine Systemgebühr, die direkt vom Kunden durch eigene vertragliche Vereinbarung gezahlt wird.
III. Ticketverkauf
(1) Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt „thuGO“, entsprechend der nachfolgenden Bedingungen, mit der Abwicklung des Verkaufs von Tickets für die von ihm in den Event-Kalender eingestellten Veranstaltungen zu den von ihm dort veröffentlichten Konditionen und Inhalten. Eine Pflicht zum Verkauf besteht nicht.
(2) Die Einstellung von Veranstaltungen und den jeweiligen Preisen wird gegenüber dem Kunden nicht als verbindliches Angebot übermittelt. Vielmehr geht das jeweilige Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald er in der App gemäß § 312j Abs. 3 BGB eine eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt, die gut lesbar ist und mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, die zum verbindlichen Vertragsabschluss führen soll (Angebot). Die Annahme des Vertrags erfolgt durch Übersendung einer E-Mail mit einer Bestellbestätigung durch „thuGO“. Hierdurch kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) ein rechtlich bindender Vertrag zustande (Annahme). Hierzu bevollmächtigt der Veranstalter „thuGO“ ausdrücklich. Dabei wird in der Regel die Möglichkeit hinterlegt, das jeweilige Ticket nach dem Login in dem jeweiligen Kundenaccount abzurufen. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart „Vorkasse“ der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
(3) Der Veranstalter wird eigenständig sicherstellen, dass die Datenschutzbestimmungen gegenüber dem Kunden vollumfänglich eingehalten werden.
(4) Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kunden) von „thuGO“ verwiesen.
III. Zahlungsmodalitäten und Preisbestandteile
(1) Die Gesamtpreis für die Veranstaltung, den der Kunde beim Ticktankauf über „thuGO“ entrichten muss, setzt sich aus dem Preis des Veranstalters, einer Systemgebühr von „thuGO“, einer Service-Gebühr von dem Zahlungsdienstleister stripe sowie der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer und sonstigen Abgaben zusammen. Auf den Preis des Tickets des Veranstalters sowie auf die Service-Gebühren der Zahlungsdienstleister und gesetzliche Gebühren hat „thuGO“ keinen Einfluss.
(2) Soweit die Kunden im Rahmen der Bezahlung persönliche Daten und Informationen an den Zahlungsdienstleiter stripe übersenden müssen, so hat „thuGO“ hierauf keinen Einfluss. „thuGO“ hat auch an keiner Stelle Zugriff auf diese Informationen. Hierfür geltend die Bestimmungen des Zahlungsdienstleisters stripe unmittelbar (Stripe | Online-Bezahldienst und weltweiter Zahlungsdienstleister; Datenschutzrichtlinie).
(3) Sobald der Kunde den Kaufpreis und die sonstigen Servicegebühren über den Zahlungsdienstleister stripe entrichtet hat, erhält auch der Veranstalter die Auszahlung des Kaufpreises.
IV. Stornierungen des Veranstalters
(1) In den Fällen, in denen der Veranstalter – gleich aus welchem Grund – die jeweilige Veranstaltung nicht durchführen kann, absagen, inhaltlich anpassen, beschränken oder zeitlich bzw. örtlich verschieben muss, gelten zunächst die jeweiligen Vertragsbestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Der Veranstalter hat die rechtzeitige, vollständige und transparente Kommunikation sowie die Rückabwicklung mit den Kunden eigenständig zu organisieren und abzuwickeln.
(2) Die etwaige Erstattung des Kaufpreises erfolgt unabhängig von den Systemgebühren (Provision und Verwaltungsgebühren) bei „thuGO“. Ein Anspruch auf Rückerstattung dieser Systemgebühren besteht auch in diesen Fällen nicht. Der Vermittler „thuGO“ trägt nicht das Risiko der Durchführung der Veranstaltungen.
(3) Die vorstehenden Regelungen des Abs. 1 gelten auch in den Fällen, in denen die Ticket- und Veranstaltungsangaben auf Grund technischer oder individueller Fehler der Veranstalter falsch inseriert worden sind. Auch hierauf hat „thuGO“ keinen Einfluss, sodass auch bei einer diesbezüglichen Stornierung/Rückabwicklung ein Anspruch auf Einbehalt der vorgenannten Systemgebühren bestehen bleibt.
V. Haftungsbeschränkungen, und Haftungsausschluss
(1) „thuGO“ haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet „thuGO“ beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Außer in den in den vorstehend genannten Fällen haftet „thuGO“ nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) In allen übrigen Haftungsfällen, die nicht vom vorstehend genannten Absatz umfasst sind, wird die Haftung „thuGO“s, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. „thuGO“ haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit, Aktualität und die Vollständigkeit von Angaben des Veranstalters sowie ebenfalls nicht für die Durchführbarkeit oder Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung. „thuGO“ hat keinen Einfluss auf die mögliche Absage, Stornierung oder Verlegung von Veranstaltungen, insbesondere nicht aus Gründen höherer Gewalt (Krieg, Unwetter, Pandemien, o. ä.). „thuGO“ haftet ebenfalls nicht für Fehler, die im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Benutzung der App oder deren fehlender Aktualisierung entstehen.
(3) Soweit die Haftung von „thuGO“ nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen steht dem Veranstalter nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von „thuGO“ unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Freistellung
(1) Sollte ein Kunde gegenüber „thuGO“ Ansprüche wegen etwaiger Pflichtverletzungen im Rahmen der Inserierung der Events oder im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und der Durchführung der Veranstaltung – gleich aus welchem Grund – geltend machen, so hat der Veranstalter „thuGO“ gegenüber dem Kunden auf erstes Anfordern im Innen- und auch im Außenverhältnis freizustellen.
(2) Sollte der Kunde gegenüber „thuGO“ Ansprüche klageweise geltend machen, so ist der Veranstalter verpflichtet, „thuGO“ bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sämtliche Informationen hinsichtlich des Ticketkaufs und der Veranstaltung selbst unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(3) Die vorstehenden Absätze 1 und 2 geltend auch für mögliche Ansprüche, die der Zahlungsdiensteleister stripe oder Dritte, insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Namens und Urheberrechten, gegenüber „thuGO“ anmeldet oder gerichtlich geltend macht.
VII. Datenschutz
Die Verarbeitung aller Daten, die „thuGO“ zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter xxx abrufbar ist.
VII. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts - ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfurt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
(3) Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mailadresse von „thuGO“ lautet info@“thugo“.de.
(4) Gerichtsstand für mögliche Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Erfurt.
*) Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in den gesamten AGB stets die maskulinen Termini „Kunden“ und „Veranstalter“ verwandt. Eine Diskriminierung soll hiermit in keinster Weise verbunden sein. Menschen jedweden Geschlechts (m/w/d) werden gleichermaßen geschätzt.